Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Kommunalwahl so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten der Landeswahlleitung:
Allgemeine Informationen
Informationen zum Wahlsystem (Kumulieren und Panaschieren)
Vordrucke für Wahlvorschlagsträge
Briefwahl: Briefwahlunterlagen können Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde/Stadt anfordern.
